Herbstbrief an unsere Vereinsmitglieder - Aktuelles vom ADFC KV Mainz-Bingen

Damit sich auch unsere Mitglieder ohne mitgeteilter Mailadresse und alle Interessierten informieren können, veröffentlichen wir unseren Herbst-Rundbrief nun hier auch im Briefformat.

Abstimmung Gruppe Illustration
Abstimmung Gruppe Illustration © ADFC | april agentur

Liebes ADFC-Mitglied,

liebe Familien-Mitglieder,

liebe Kinder und Jugendliche,

am 27.04.22 haben wir unsere Mitgliederversammlung endlich wieder in Präsenz durchführen können. Dabei haben wir über unsere Arbeit der vergangenen Periode und die Pläne fürs laufende Jahr informiert. Die neue Satzung wurde beschlossen und der Vorstand wiedergewählt.

Seitdem gab es wieder vielfältige Aktivitäten rund ums Rad wie z. B.:

Schwerpunkte waren wieder unsere „Stammtischtreffen“ der ADFC-Aktiven an jedem 2. Montag im Monat an warmen Tagen in Präsenz im Gartenlokal und ansonsten als Webmeeting. Bei 20 Codierterminen an 14 verschiedenen Standorten – u.a. bei den 4 Fahrradbörsen und den Stadtradelaktionen – haben wir 529 Fahrräder codiert und damit zur Diebstahlprävention beigetragen.

Mit unserem Stand waren wir vom 22. bis 24.05.22 auf dem Rheinland-Pfalz-Tag präsent und konnten in vielen Gesprächen für das Radfahren werben.

Am 04.06.22 haben wir den HaMü Carrier, das freie Lastenrad des ADFC für Mainz zusammen mit unseren Partnern von Urstrom und im Beisein der Umwelt- und Verkehrsdezernentin und der Ortsvorsteherin den Bürger*innen zur kostenfreien Nutzung bereitgestellt.

Bei der Teilnahme von Veranstaltungen der Kommunen in Mainz und der Region konnten wir unseren Einfluss zur Verbesserung der Rad-Infrastruktur geltend machen. Dies z.B. bei den Mainzer Straßenbahnprojekten Binger Straße und Innenstadtring, dem Runden Tisch Rad sowie den aktuellen Klimaschutzworkshops in unserem Geschäftsgebiet.

Stadtradeln: Im Aktionszeitraum vom 1.5.22 bis 30.09.22 fanden in mehreren Städten und Verbandsgemeinden im Gebiet des ADFC Mainz-Bingen Stadtradel-Aktionen statt. Wir sagen DANKE an alle, die dort mitgeradelt sind und ggf. wertvolle Hinweise über die RADar-App zur Verbesserung der Radinfrastruktur mitgeteilt haben. 

Das Frauennetzwerk wurde weiter ausgebaut und zur Freude der Kinder in Bad Kreuznach und Mainz (Touren in Ober- und Neustadt) dreimal Kidical Mass gefahren.

Zusammen mit den Partnerorganisationen im Mainzer Radfahrforum haben wir Akzente u.a. bei folgenden Aktionen gesetzt:

Genau ein Jahr nach der Übergabe des Mapathon-Planes, des Radnetzes für Mainz, wurden am 05.05.22 dem Umwelt- und Verkehrsdezernat und dem fahrRadBüro die Ergebnisse der neuen Befahrungen im Rahmen des Projektes mit der deutlichen Forderung auf Umsetzung, und ca. 1.000 Unterschriften mit dem Ziel des Erhalts des Zugangs zum Hechtsheimer Wirtschaftspark übergeben.

Die Arbeiten für das Gefahrstellenkataster gehen voran – mittlerweile sind weit über 100 solcher Stellen benannt und beschrieben. Auch haben 2 Befahrungen mit der Verwaltung stattgefunden.

Für den Radel-Aktivitäts-Ausblick in der nun folgende kälteren Jahreszeit sei hier schonmal genannt:

DANKE an alle dich schon am Fahrradklimatest www.fahrradklima-test.de teilgenommen haben, da sind schon 1/3 mehr Orte in der Beteiligung als beim letzten Mal. Alle, die ihn noch nicht gemacht haben, bitte unbedingt machen und auch im Bekanntenkreis weiter werben. Noch bis Ende November können Sie/könnt Ihr das tun. Die Ergebnisse werden nach Auswertung im April 2023 veröffentlicht.

Wir empfehlen auch die Teilnahme an den aktuell laufenden Petitionen für die Verkehrswende und die Radinfrastruktur: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-ausbau-der-a-643-im-naturschutzgebiet ... und …  https://higasteg.de/ (=Initiative für eine Fuß- und Radbrücke Bingen-Rüdesheim).   

Bei der Codieraktion am Mittwoch, den 26.10.22 codierten wir für Studenten zum ermäßigten Tarif an der Universität Mainz: https://mainz-bingen.adfc.de/neuigkeit/fahrrad-codierung-an-der-uni-bei-uni-bike

Das Tourenleitertreffen mit ersten Planungen für 2023 findet am Mittwoch, den 09.11.22 im Wiesbadener Sombrero Latino statt. Bisherige und neue Tourenleiter sind herzlich eingeladen.

Am Samstag, den 19.11.22 sind wir mit Codierung, Infostand sowie Vorträgen zum Radfahren und dem Radnetz im Landkreis Mainz-Bingen an der Klimaschutzmesse Nieder-Olm aktiv. Hierzu bitten wir noch um tatkräftige Mitwirkung aller Aktiven – gerne auch unserer Mitglieder in der VG Nieder-Olm.

Für Montag, den 13.03.23 planen wir die nächste Mitgliederversammlung wofür wieder der Drusussaal reserviert werden soll [Anmerkung der Redaktion: Aktuell für Mittwoch, 15.03., geplant]. Auch wenn diesmal keine Wahlen anstehen, so freuen wir uns doch weiterhin über zusätzliche Unterstützung des Vorstands und für bestimmte Themen und Ansprechpartner*innen in Stadtteilen und Orten unseres Geschäftsgebiets. Um mehr über die Vereinsarbeit und die vielfältigen Möglichkeiten der Mitwirkung zu erfahren, sprechen Sie / sprecht uns im Vorstand gerne darauf an.

Alle unsere Aktivitäten wie Codieraktionen, Touren etc. bitten wir jeweils den aktuellen Informationenauf unserer Homepage zu entnehmen. Bestellen Sie / bestellt auch gerne den Newsletter vom Landesverband über https://seu2.cleverreach.com/f/331454-337262/  und den vom Bundesverband über  https://seu2.cleverreach.com/f/153713-180557/ um über Ihren/Euren ADFC informiert zu bleiben.

Mit den besten Wünschen für weiter tolle Fahrrad-Monate, Weihnachten und das Neue Jahr

Ihr / Euer Vorstandsteam des ADFC Mainz-Bingen mit

Amelie Döres, Karsten Haubold, Rolf Pinckert, Wolfgang Stallmann und allen Aktiven

https://mainz-bingen.adfc.de/neuigkeit/herbstbrief-an-unsere-vereinsmitglieder-aktuelles-vom-adfc-kv-mainz-bingen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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