Dafür arbeiten wir vom Kreisverband Mainz-Bingen eng mit der hiesigen Politik (z.B. Runder Tisch Radverkehr und Nahverkehrsforum) zusammen, ebenso mit anderen Umweltschutzverbänden.
(Stand 14.12.2021)
Inhalt:
Der ADFC hat das Ziel, die Interessen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere der Fahrradbenutzer/innen, unabhängig und parteipolitisch neutral zur Förderung des Gemeinwohls zu vertreten. Dies ist in den Satzungen des ADFC KV Mainz-Bingen, sowie des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und des Bundesverbandes fest verankert. Dazu gehört es insbesondere, sich bei der Verkehrsinfrastruktur zu engagieren und Wünsche, aber auch Erfahrungen, diesbezüglich weiterzugeben und zu verteidigen.
Mit diesem radverkehrspolitischen Programm möchten wir aufzeigen, welche Anforderungen wir an die Radinfrastruktur stellen und welche Bitten wir an die Politik in unserer Region haben.
Um dieses radverkehrspolitische Programm möglichst übersichtlich zu halten, sind detaillierte Statements zu den einzelnen Vorhaben, Verbindungen oder Punkten in Mainz und im Kreis Mainz Bingen in entsprechende Anlagen enthalten.
Wir als ADFC haben die Vision, dass in unserer Gegend jede/-r das Rad gefahrlos fahren kann und es gerne als Fortbewegungsmittel und Freizeitgerät nutzt. Deshalb stellen wir die folgenden Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur in unserer Region. (Diese Punkte sind stark an die Forderungen des Bundes angelehnt, die beispielswiese unter https://www.adfc.de/artikel/so-geht-verkehrswende zu finden sind.)
Eine klare Führung des Radverkehrs in beide Fahrtrichtungen ist (für Radfahrer/innen, Autofahrer/innen und Fußgänger/innen) wichtig, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden. Insbesondere an Kreuzungen muss darauf geachtetwerden, dass die Wege für Radfahrer/innen klar markiert sind. Attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur wird nach folgenden Kriterien gestaltet:
Natürlich gibt es in der Praxis Straßen, die essenziell für eine durchgehende Radverkehrsinfrastruktur sind, aber nicht genügend Platz für eine getrennte Radverbindung bieten. Für solche Fälle, wie sie z.B. häufiger in Mainz vorkommen, gibt es aus unserer Sicht zwei Möglichkeiten: Erstens sollte versucht werden durch eine Neuaufteilung des Straßenraums (z.B. Wegfall von Parkplätzen, Abbiege- oder Fahrspuren, Einrichtung von Einbahnstraßen oder Verkleinerung des Gehwegs) Raum für den Radverkehr zu schaffen. Ist auch dies nicht möglich, so muss die Straße so gestaltet werden, dass sie die Bedingungen des 1. Punktes erfüllt, sprich eineTempolimit von max. 30km/h gilt und ein geringes Verkehrsaufkommen herrscht.
Schutzstreifen sollen nur zum Führen des Radverkehrs oder zum Garantieren von Raum für Radfahrer/innen bei erhöhten Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Als Fahrspur sind Schutzstreifen meist ungeeignet, da sie den KFZ-Verkehr häufig zum Überholen, Halten oder Parken motivieren.
Moderne Radinfrastruktur muss den Trend zu neuen Fahrradtypen berücksichtigen, z. B. mehrspurige Fahrräder, Fahrradanhänger und Transport- und Lastenräder.
Als ADFC KV Mainz-Bingen setzen wir uns auf regionaler Ebene für eine wesentliche Verbesserung aller Aspekte des Radfahrens ein. Um möglichst effizient einen großen Fortschritt zu erreichen, wünschen wir uns von der Politik in unserer Region:
Ein gesamtheitliches Radverkehrskonzept für Mainz, Bingen und Bad Kreuznach sowie für die Region
Schaffung einer attraktiven Radinfrastruktur. Dazu gehören direkte und sichere Radverbindungen innerhalb der Orts- und Stadtteile, sowie Radschnellverbindungen zwischen relevanten Knotenpunkten in den Kreisen Mainz, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach und darüber hinaus zu den benachbarten Städten Wiesbaden, Frankfurt, Rüsselsheim, Worms, etc...
Die Aufstockung des Radinfrastrukturetats. Der ADFC Bund empfiehlt einen Betrag von 30€ pro Einwohner
Gründung eines Arbeitskreises „Fahrradfreundliche Kommunen“ im Land Rheinland-Pfalz
Zentrale Planung und Umsetzung der Orts- und Kreisübergreifenden Radinfrastrukturmaßnahmen
Berücksichtigung der Mitarbeit und des Inputs der relevanten Interessensverbände
Transparente Kommunikation bestehender und geplanter Radverbindungen sowie ihrer Umsetzung
Gute Kommunikation für mehr Respekt aller Verkehrsteilnehmer untereinander
Als einzige Großstadt im Gebiet Mainz/Mainz-Bingen benötigt Mainz eine besonders gut abgestimmte Radinfrastruktur und Kommunikation, um dem hohen Aufkommen vom Radverkehr Rechnung zu tragen und dies weiter zu fördern. Als größter Interessenverband der Fahrradfahrer/innen fordern wir:
Direkte, sichere und gut beschilderte Verbindungen zwischen allen wichtigen Quellen und Zielen der Stadt. Darunter fallen insbesondere: Bahnhöfe, Höfchen/Innenstadt, Universität, Uniklinik, Theodor-Heuss-Brücke, Kaiserbrücke, Südbrücke
Die begonnene Implementierung von Stadtteilrouten zur Verbindung aller Stadteile kreis- und sternförmig weiter voran zu treiben mit besonderer Berücksichtigung der unter 2. Allgemeine Anforderungen genannten Punkte
Schnelle Fortführung des begonnen ByPad-Verfahrens
Eine genaue Übersicht (online und offline!) über aktuelle und geplante Radverbindungen, z.B. in Form einer aktualisierten „Radwegekarte Mainz“ (letzte Edition: 5-te Auflage 4/2010)
Ausreichende Ausstattung des zuständigen Fach- und Arbeitspersonals im fahrRad-Büro zur Umsetzung der notwendigen Radverkehrsinfrastruktur. Die Mitte 2020 erfolgte Implementierung mit 3 + 1 indirekte MAK erscheint als knapp bemessen und die weitere Aufstockung auf die Ende 2019 zugesagten 5 MAK geboten, um die Handlungsfähigkeit nachhaltig sicher zu stellen
Die ausführliche Auflistung von Ideen und Statements zu fahrradtechnisch relevanten Punkten in der Stadt Mainz werden in separaten Positionspapieren veröffentlicht. Das Positionspapier Bahnhofsumfeld Mainz liegt bereits vor und ist auch auf unserer Homepage verfügbar.
Versionierung
Version 1.0 vom 15.11.2018
Version 2.0 – abgestimmt in der Vereinssitzung am 14.10.2019
Version 3.0 – abgestimmt in der Vereinssitzung am 14.12.2021
(09.03.2020)
Dieses Positionspapier adressiert die heute unzureichende, Radfahrer abschreckende und Fußgänger gefährdende Situation rund um den Mainzer Bahnhof – ein Gebiet mit dem höchsten Radverkehrsaufkommen der Stadt. Es ist eine aktuelle Ergänzung zu unserem Radpolitischen Programm (Letzteres veröffentlicht auf unserer Homepage mit Aktualisierung vom 14.12.2020).
Beim Bau des Fahrradparkhauses sind alle dazugehörigen Zu- und Abfahrten ausreichend zu dimensionieren. Hier denken wir z.B. an die Wege zur Alicenbrücke und die Verbreiterung des Weges entlang des ehemaligen Postarreals.
Die Wegemarkierungen und Hinweise sind möglichst eindeutig zu halten. Es muß allen Verkehrsteilnehmern intuitiv klar sein, ob es sich bei den Zu-und Abfahrten um SharedSpace, einer Straße oder auch einen Fußgängerweg-Radfahrer-frei oder im besten Fall um einen reinen Radweg handelt.
Die zukünfitige Stadtteilroute Richtung HaMü und Gonsenheim braucht entlang des alten Postareals eine gut sichtbare und sichere Radinfrastruktur. Das könnte bestmöglich ein eigener Radweg oder mindestens eine Piktogrammkette und auf der ganzen Strecke Tempo 20 sein.
Bergab gibt es aktuell den Anschein eines Radwegs entlang des Bürogebäudes und eine unzureichende Überleitung zum HBF selbst, sowie zur Alicenbrücke.
In umgekehrter Richtung braucht es einen Radfahrstreifen mindestens ab Fritz-Kohl-Straße der dann auf den verbreiterten Weg am alten Postareal führt.
Die Osteinunterführung sollte auf beiden Seiten zur Neustadt und nach HaMü mit Rampen für Radfahrer ausgestattet werden.
Der Bahnhofsvorplatz mit den Bahnhofsseiten braucht in Ergänzung zu den aktuell in Planung befindlichen Abstellanlagen (Radparkhaus und wohl Abstellanlage zur Neustadt hin), wenigstens ein paar „Kurzparkerbügel“ in direkter Nähe des Eingangs. Dies ginge allerdings nur, wenn auch zeitnah abgeschleppt werden könnte.
Die Beschilderung insbesondere für neu ankommende Radler sollte gut sichtbar und intuitiv für Klarheit sorgen.
Zur weiteren Verbesserung der Verbindung zur Gärtnergasse und in die Stadt sollte die Schottstraße schnellstmöglich einen Radfahrstreifen erhalten. Will man insgesamt noch mehr Verkehrsberuhigung, müsste das Aareal zu SharedSpace umgewandelt werden. Die aktuelle Ausleitung auf den Fußgängerüberweg in Richtung Bahnhof ist suboptimal.
Die Verbindung von der Gärtnergasse in die Boppstraße sollte dann auf dem zukünftigen Protected Bike Lane (s.u.) entlang der Kaiserstraße geführt werden und auch eine Abbiegespur zur Boppstraße bekommen.
Die Verbindung zur Innenstadt in Richtung Binger und Schillerstraße verläuft aktuell durch den kleinen Tunnel unter der Alicenbrücke. Diese Verbindung sollte jedenfalls verbreitert werden und einen direkt fahrbaren Anschluß an die Alicenstraße Richtung Oberstadt bekommen. Gleiches gilt in Richtung der Binger Straße und/oder der Münsterstraße (s.u.). Die Rampe Richtung Saarstraße und über die Brücke braucht ebenfalls eine Verbreiterung.
Schaffung einer direkten Verbindung von der um eine Fahrradspur zu erweiternden Alicenbrücke über die Alicenstraße in die Münsterstraße – idealer Weise mittels einer Unterführung in direkter Fortsetzung der kleinen Fußgängerunterführung.
Von der Saarstraße über die Brücke Richtung Kaiserstraße sollte die Markierung direkt auf die o.g. Protected Bike Lane in der Parcusstraße führen.
Für Radler Richtung Binger und Schillerstraße führt die aktuelle Route bergab in den schmalen kombinierten Rad-und Fußweg. Eine gute Alternative ist u.E. die direkte Abzweigung rechts am Bürohochhaus vorbei in die Münsterstraße. Der dortige Parkplatz müsste weichen und/oder ein Tunnel unter der Alicenstraße hindurchgeführt werden. Diese Maßnahme würde dann die neu entstandene Situation am Münsterplatz entschärfen – so diese denn nicht nochmal grundlegend geändert wird (s.u.).
Die Haltestellen der Linien 6, 64 und 65 wurden (seit dem aktuellen Fahrplanwechsel) am Münsterplatz aus der Bahnhofstraße in die Binger Straße verlegt. Stadtein- wie –auswärts bringt dies eine besondere Gefährdungslage für Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer mit sich.
Stadteinwärts haben wir hier einen benutzungspflichtigen und recht schmalen Rad- und Fußweg der in Höhe der Haltestelle durch ein Geländer provisorisch von der Aufstellfläche der ÖPNV-Nutzer abgetrennt ist. Schon die Wahl des Standorts ist aufgrund des begrenzten Raumes recht unglücklich.
Es sollten folgende Maßnahmen geprüft werden:
Stadtauswärts liegt ab Bahnhofstraße ein „Fußgängerweg-Radfahrer frei“ vor. Für den aus der Großen Bleiche nach oben fahrenden Radler ist die Situation als unübersichtlich zu bezeichnen. Die teils schon nachgebesserten Radkennzeichen auf dem neuen Pflaster sind wenig deutlich auszumachen. Wenn man als Radfahrer auf der Straße fährt, hat man in Höhe der Haltestelle eine Hoppelpiste und wird ab der Hinteren Bleiche auf den kombinierten Rad- und Fußweg gelenkt. Radelt man auf dem Fußgängerweg, kommt man ggf. mit den wartenden ÖPNV-Nutzern in Konflikt. Dies um so mehr, als viele Wartende die Fensterbänke der Sparkasse nutzen und beim Herannahen der Busse dann schnell und ggf. ohne auf Radler zu achten zum Bus hechten. Auch ist die Fahrplaninformationstafel mitten auf den Gehweg platziert und bildet eine zusätzliche Barriere.
Es sollten folgende Maßnahmen geprüft werden:
Rolf Pinckert
Stellv. Vorstandssprecher ADFC KV Mainz-Bingen e.V.
Wir, der ADFC-KV MZ-BIN nehmen regelmässig Anregungen und Vorschläge zu unserem Radverkehrspolitischen Programm mit dem Ziel der laufenden Impulsgebung für die Weiterentwicklung des Radverkehrs und des respektvollen Umgangs aller Verkehrsteilnehmer miteinander an.
Versionierung:
Version 1.0 mit Stand vom 09.03.2020, gemäß Abstimmung in der Sitzung des ADFC-KV MZ-BIN am 09.03.2020
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.