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Fahrraddemo auf der Alicenbrücke in Mainz am 16.06.2023 © Oleg Cernavin, MRF

7:0 für’s Auto – Flächengerechtigkeit sieht anders aus

Mainzer Radfahrforum (MRF) und MainzZero fordern das Ende der nur autogerechten Stadt Mainz.

Mainzer Radfahrforum zeigt Lösungsmöglichkeiten für eine sichere Radwegeführung am Knotenpunkt einer wichtigen Pendlerroute auf – Demo am 15. Juni auf Alicenbrücke

Mainz, den 6. Juni 2023. Der Rad- und Fußverkehr in Mainz hat seit Jahren nicht den Stellenwert, der ihm nach dem Verkehrsaufkommen gebühren würde. Darauf haben das Mainzer Radfahrforum (MRF) mit dem Projekt ‚Mapathon Mainz‘ bereits 2021 als auch die Bürgerinitiative MainzZero in ihrem Mobilitätskonzept ‚Verkehrswende jetzt!‘ 2022 hingewiesen. Passiert ist von Seiten der Stadt Mainz bisher – Fast Nichts!

Jetzt haben sich die beiden Aktionsbündnisse entschieden am praktischen Beispiel aufzuzeigen, wie mit einfachen Mitteln eine Flächengerechtigkeit zwischen Kraftfahr- zeugen und dem Fuß- sowie dem Radverkehr geschaffen werden kann. Denn 7:0 (Auto-) Spuren auf der Alicenbrücke am Mainzer Hauptbahnhof sind nach Meinung der Initiatoren alles andere als eine flächengerechte Verteilung des Verkehrsraums.

Daher rufen sie für Donnerstag, 15. Juni von 16.00 bis 18.00 Uhr mit einem Aktionsprogramm und Sperrung einer Fahrspur zur Raddemo auf. Treffpunkt: Bahnhofsvorplatz.

1. Ausgangslage auf der Alicenbrücke

Geplant als Anschluss zu einer innerstädtischen Autobahntangente, verfügt die Alicenbrücke heute über insgesamt sieben Fahrspuren für den Kfz-Verkehr sowie zwei für Busse und Tram.

Tausende von Fußgänger- und Radfahrer:innen müssen sich dagegen täglich auf beiden Seiten schmale Flächen teilen, die den gesetzlich vorgeschriebenen Straßenbau-Standards von Geh- und Radwegen nicht gerecht werden - geschweige denn den Bedürfnissen der Menschen. Gegenseitige Behinderungen und Konflikte zwischen den beiden Verkehrsarten sind dabei vorprogrammiert und wurden bei der Planung der Brücke bewusst in Kauf genommen.

Die heutige autogerechte Gestaltung ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Sie verschlechtert zudem das Klima in unserer Stadt. Sowohl was die Luftqualität als auch die zwischenmenschlichen Beziehungen betrifft.

Rad- und Fußverkehr nehmen zu, sodass dringend getrennte Flächen benötigt werden, um Konflikte so weit wie möglich zu verhindern. Der heute zur Nutzung vorgesehene gemeinsame Platz ist zu schmal in der Breite, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr Lastenräder für tägliche Fahrten im Einsatz sind und künftig von einer weiter steigenden Anzahl auszugehen ist. Aber auch Fahrten mit Kinderanhängern nehmen zu, darüber hinaus möchten viele Eltern ihre Kinder sicher begleiten bzw. überzeugt sein, dass sie alleine sicher unterwegs sein können.

2. Wir demonstrieren für eine Stadt, die Fußgängern und Radfahrer:innen bessere Bedingungen einräumt und fordern:

  • Mehr Sicherheit und Komfort für den Fuß- und Radverkehr auf der Alicenbrücke mit den jeweiligen Anschlussverbindungen für den Fuß- und Radverkehr auf wichtigen Verbindungen:
    o VonderInnenstadt/NeustadtzumHartenberg,UniversitätundStadion.
    o Kürzeste Radstrecke von der City nach Bretzenheim, Finthen, Gonsenheim und darüber hinaus.
  • Eine Bedarfserfassung mit Zukunftsperspektive bei den Planungen. Denn das heutige Aufkommen auf der Alicenbrücke ist mit mehr als 5.000 Radfahrer:innen / Tag bereits beachtlich wird aufgrund von geändertem Mobilitätsverhalten noch erheblich in den nächsten Jahren steigen. Ab einem Aufkommen von 2.000 Radfahrer-innen/Tag wird der Bau separater Radspuren mit Standard „Radschnellwege“ empfohlen.
  • Auf stark befahrenen Strecken in Städten und Umland würde der Neubau von Radschnellwegen die Attraktivität des zu planenden Rad-Hauptnetzes für die Stadt Mainz wesentlich erhöhen und das Umland besser anbinden. Grundlage hierfür ist der vom Mainzer Radfahrforum bereits in 2021 erstellte Mapathon-Plan, siehe www.mapathon.adfc-mainz.de.
  • Mehr Radfahrenden, weniger Autos, d. h. auch für die verbleibenden Auto mehr Platz, weniger Staus.

Am Beispiel der Alicenbrücke zeigt sich die FlächenUNgerechtigkeit:

  • 130 Kfz pro Spitzenstunde am Tag beanspruchen 3,25m Breite auf einer der beiden Abbiegespuren. Diese Autos könnten ohne Weiteres auf der benachbarten Abbiegespur ohne jeden Nachteil fahren!
  • Dagegen müssen ca. 550 Fußgänger und Radfahrer:innen zeitgleich auf dem 3,90m schmalen Gehweg miteinander auskommen.
  • Weitere 500 Personen pro Spitzenstunde wollen über die Straße zur Haltestelle oder auf die andere Straßenseite gehen.

Wir fordern daher von der Stadt Mainz als Baulastträger der Straße endlich mit der Umsetzung entsprechender Maßnahmen sehr kurzfristig zu beginnen. Denn: Kaum Platz für Fußgänger und Radfahrer und kein Sicherheitsabstand zwischen Geh- und Radweg und zu den Kfz-Fahrspuren. Ein unverantwortlicher Zu- und Missstand, der dringend aus Sicht der Initiatoren abgestellt werden muss!

Zudem sollte das Land Rheinland-Pfalz die gesetzliche Benachteiligung des Radverkehrs gegenüber dem Autoverkehr aufheben und im Landes-Straßengesetz (§ 3 LStrG) ein landesweites Radhauptnetz ausweisen und damit diese Radwege den Landesstraßen gesetzlich gleichstellen. So können die Vorfahrtregelungen und ein höherer Ausbaugrad sichergestellt werden.

3. Aktueller Stand: Zu wenig Platz für Fußgänger und Radfahrende

a) Radwege: Note „Mangelhaft“ für den Zustand der Radwege in Mainz

Der Fahrradklima-Test des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) 2022 zeigt, was Radfahrer:innen wichtig ist. Mainz kommt bei der Umfrage ausgerechnet bei den für die Nutzern wichtigsten Kriterien sehr schlecht weg. Als solche wurden benannt: Breite der Radwege, der Zustand der Wegeoberfläche der Radwege und die Führung an Baustellen. Diese Rahmenbedingungen bestimmen wesentlich den Komfort und damit die Wahl für das Verkehrsmittel Rad. Sie wurden durchweg als mangelhaft bewertet. Und sie liegen allesamt in Zuständigkeit kommunaler Aufgabenträger - also in Verantwortung der Stadt Mainz!

Da die Umfrage im Zwei-Jahre-Rhythmus stattfindet und diese negative Bewertung bereits bei den Klima-Tests seit 2012 gleichblieb, ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Stadt Mainz keine gegensteuernden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung durchgeführt hat.

b) Grundrecht „Laufen“ wird behindert

Nicht nur die Bedingungen für den Radverkehr sind schlecht. Der umweltfreundlichsten Verkehrsart, dem Zu-Fuß-Gehen, ergeht es nicht besser.

  • Knapp vier Meter breit sind die „Seitenbereiche“ der Alicenbrücke. Auf diesen findet täglich ein reger Fußverkehr mit mehreren 1.000 Menschen statt.

  • Insbesondere bei Ankunft von Bussen und Bahnen von de n nahegelegenen Haltestellen und den Zügen des Hauptbahnhofes laufen pulkartig Fußgängerströme Richtung Innenstadt, Neustadt, Hartenberg, der Universität oder den Unikliniken. Sie teilen sich den schmalen Querschnitt mit den Radfahrer:innen, die - infolge der Barrierewirkung (hoher Bordstein) der Kfz- Fahrspuren - in beide Richtungen fahren (müssen).

  • Wer die Alicenbrücke passiert hat, wird auch im weiteren Umfeld mit Mängeln konfrontiert: Der „Gehweg“ in der Binger Straße stadtauswärts Richtung Uniklinik verfügt mit 1,25m nicht einmal über die Mindestbreite von dörflichen Gehwegen mit geringem Fußaufkommen. Es existiert somit kein Gehweg gemäß den Straßenbau-Richtlinien.

Fazit: In Mainz haben sich die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrende und Anwohner kontinuierlich verschlechtert!

4. Forderung: Gute und sichere Fuß- und Radwege, begrünte Stadtstraßen mit Aufenthaltsqualität

Die Anforderungen des Zu-Fuß-Gehens und Radfahrens, so das Fazit der Initiatoren, werden komplett ignoriert zugunsten des Kfz-Verkehrs. Es wird höchste Zeit, den Menschen wieder in den Mittelpunkt des städtischen Lebens zu stellen. „Die städtische Verkehrspolitik muss sich endlich wieder an den Menschen und deren Bedürfnissen orientieren“, so Michael Lengersdorff, Sprecher von MainzZero. „Andere große Städte wie München, Barcelona oder Kopenhagen machen es vor, wie eine menschgerechte, liebens- und lebenswerte Stadt aussehen kann“, so Lengersdorff weiter. „Mit Komfort-Gewinnen und nicht Komfort-Verlusten wie von manchen Bürger:innen befürchtet.“

„Wir fordern zudem Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu auf, umgehend die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen im Sinne der ‚Mobilität für Alle‘ sowie des Klimaschutzes. Damit erhalten die Kommunen mehr Planungssicherheit“, so Amelie Döres (MRF/ADFC).

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne: Armin Schulz, (MRF/MainzZero) armin.schulz [at] gmx.com.


https://mainz-bingen.adfc.de/pressemitteilung/70-fuers-auto-flaechengerechtigkeit-sieht-anders-aus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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