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Kidical Mass Aktionswochenende 2022: Mainz fährt mit

Mainz fährt eine Kidical Mass in der Oberstadt am 15. Mai 2022: Platz da für die nächste Generation! So die Forderung.

Das Kidical Mass Aktionswochenende im September 2021 mit rund 25.000 Teilnehmenden in über 130 Städten in ganz Deutschland und darüber hinaus war ein riesiger Erfolg. Am 14./15. Mai 2022 & 24./25. September 2022 heißt es wieder „Platz da für die nächste Generation!“. Bei den Kidical Mass Aktionswochenenden 2022 wird wieder an ganz vielen Orten in Deutschland, Europa und rund um den Globus für fahrrad- und kinderfreundliche Städte demonstriert.

Uns gehört die Straße

...zum Radfahren
...zum zu Fuß gehen
...zum Spielen
...zum Freund*innen und Nachbar*innen treffen ...zum Radschlagen

...und und und

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Das Format hat Kinder und nachhaltige Mobilität im Fokus und setzt sich für lebenswerte Städte ein. Die Kidical Mass hat die Vision, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad bewegen können. „Platz da für die nächste Generation!“ lautet das Motto mit der Prämisse, dass kinderfreundliche Städte allen Menschen guttun.

Die Kidical Mass gibt den Kindern eine Stimme im Verkehr, zeichnet ein positives Zukunftsbild, vernetzt und mobilisiert Alt und Jung über die Grenzen der Radszene hinaus. Herzstück des Kidical Mass Aktionsbündnisses sind über 200 lokale Organisationen in mehr als 190 Städten. In Rheinland-Pfalz wird neben Mainz an dem Wochenende im Mai in Worms, Schifferstadt Landau, Bad Kreuznach und Trier den Kindern Raum und Ton gegeben.

In Mainz starten wir am Sonntag, den 15 . Mai 2022 um 14.30 Uhr in der Oberstadt im Volkspark: Treffpunkt ist zwischen Kinderspielplatz und Minigolf-Anlage. Nach ca. 7 Kilometer enden wir im Volkspark im Bereich des Kinderspielplatzes. Es ist die zweite Kidical Mass nach September 2020 bei der mehr als 160 große und kleine Radfahrbegeisterte die  Innenstadt erobert hatten.

„Es ist dringend an der Zeit die Radinfrastruktur in Mainz auszubauen und einen besonderen Fokus auf die Kinder und Jugendliche zu richten“ so Amelie Döres vom ADFC Mainz-Bingen. Carola Kühne vom NABU Mainz und Umgebung meint: “Dabei ist es auch wichtig in der Innenstadt und in den Mainzer Stadtteilen mehr lebenswerten Raum zu schaffen: mit mehr Grün- weniger Autos- und mehr Aufenthaltsqualität für alle“.

Hier sind die bundesweiten Forderungen, die auch für Mainz in vollem Umfang gelten:

Kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht

Aktuell können Städte und Gemeinden nicht einfach Tempo 30 einführen oder breite, baulich getrennte Radwege einrichten. Dazu müssen sie aufwendige Begründungen finden oder es ist schlicht nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht nicht erlaubt. Deshalb braucht es eine Reform des Straßenverkehrsrechts. Das neue Straßenverkehrsgesetz muss

a) erstens die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und VisionZero – null Verkehrstote – zum Ziel haben.

b) Zweitens muss es die selbständige Mobilität der Kinder ermöglichen.

Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst z.B.:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrtverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrrad-Zonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegenetz
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Bsp. Kiezblocks Berlin, Superblocks Barcelona)

In kinderfreundlichen, grünen Städten und Gemeinden, gibt es viele und vielfältige Freiräume zum Spielen und für ein soziales Miteinander zwischen allen Generationen. Die Bundesregierung kann dafür die Grund- lagen schaffen. Neben der Reform des Straßenverkehrsrechts braucht es dringend mehr und stetige Investitionen sowie Personal für den Ausbau von sicheren, kinderfreundlichen Rad - und Fußwegen. Außerdem muss es konkrete Zielvorgaben für  den Vorrang von Rad - und Fußverkehr geben, die die Kommunen umsetzen müssen.

Bestehenden Handlungsspielraum ausschöpfen

Kinder- und fahrradfreundliche Mobilität beginnt vor Ort. Die derzeitige Rechtslage bietet viel mehr. Es gibt noch viel Luft nach oben. Städte und Gemeinden müssen ihren Handlungsspielraum voll ausschöpfen, indem sie Maßnahmen umsetzen wie:

  • Umwidmung von Kfz- zu geschützten Radfahrstreifen an mehrspurigen Straßen
  • Anordnung temporärer Durchfahrtverbote für Autos vor Schulen und Kitas („Schulstraßen“)
  • Einrichtung Temporärer Spielstraßen und Schaffung von Begegnungszonen
  • Schaffung kindersicherer Kreuzungen und Querungen
  • Schaffung „echter“ Fahrradstraßen und –Zonen ohne Autoverkehr
  • Abschaffung Il-/legalen Gehwegparkens und Nutzung der gewonnen Flächen für Fuß- und Radverkehr, für Spiel- und Begegnungszonen und Begrünung

Das Aktionsbündnis Kidical Mass ermöglicht auf der Internet-Seite www. kinderaufsrad.org, Bereich Forderungen - Kidical Mass – Kinder aufs Rad entsprechende Petitionen zu zeichnen. Bitte zahlreich unterstützen.

Wir – die Kinder und Jugendlichen - fordern Bundesverkehrsminister Wissing dazu auf, noch in diesem Jahr die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen. Parallel zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes soll er frühzeitig das Gespräch mit den Ländern suchen, um 2023 die Umsetzung der neuen Gesetzesziele sicherzustellen.

Gemeinsam schaffen wir lebenswerten Stadtraum und sichere sowie schnelle Radwege für alle Altersgruppen.

Pressekontakt:

Amelie Döres
Stellv. Vorsitzende
ADFC Kreisverband Mainz-Bingen e.V. Zitadelle Bau 1 F, 55131 Mainz
Tel.: 06131/693131
E-Mail: amelie.doeres@adfc-mainz.de

web: http://www.adfc-mainz.de


https://mainz-bingen.adfc.de/pressemitteilung/kidical-mass-aktionswochenende-2022-mainz-faehrt-mit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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