Auftakt zur Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" in Mainz

Auftakt zur Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" in Mainz. V.l.n.r.: Udo Hoffmann, AOK; Clemens Hoch, Gesundheitsminister RLP; Amelie Döres, ADFC Mainz-Bingen © AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

„Mit dem Rad zur Arbeit“ startet

Ab Mai laden AOK und ADFC wieder zur 
beliebten Mitmachaktion ein – Prominente Schirmherrschaft durch Gesundheitsminister Clemens Hoch

Bestens für Gesundheit, Umwelt, Geldbeutel und Team-Spirit: Spätestens mit Einzug des Frühlings machen Fahrrad-Fans ihren Drahtesel startklar für die neue Saison. Darunter auch viele Berufstätige, die in der wärmeren Jahreszeit den Weg in die Firma mit dem Rad zurücklegen. Sie alle können sich ab Mai an der beliebten Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ (MdRzA), einer gemeinsamen Initiative der AOK und des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), beteiligen. Mit dem Rad zur Arbeit“ ist seit rund 20 Jahren die größte Bewegungskampagne in Deutschland, mit zuletzt rund 280.000 Teilnehmern bundesweit.

Arbeitnehmende, die im viermonatigen Aktionszeitraum bis Ende August an mindestens 20 Tagen das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, haben auch dieses Jahr wieder die Chance, attraktive Preise zu gewinnen. Auch Fahrten rund ums Home-Office (zum Beispiel in der Pause) zählen. Im vergangenen Jahr legten die rund 6.000 Teilnehmenden von MdRzA in Rheinland-Pfalz insgesamt 920.000 Kilometer zurück und konnten somit einen zusätzlichen CO2-Ausstoß von 181 Tonnen vermeiden. Der offizielle Startschuss 2023 für die Aktion fällt heute mit der regionalen Auftaktveranstaltung in Mainz. Die diesjährige Schirmherrschaft übernimmt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Radfahren ist gut für das gesundheitliche Wohlbefinden und schützt die Umwelt! Wer also bei der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ mitmacht, fördert seine Gesundheit, indem ganz aktiv Krankheiten wie Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2 vorgebeugt werden und tut gleichzeitig etwas für den Klimaschutz. So kann jeder Einzelne mit ein bisschen täglicher Bewegung einen positiven Beitrag für sich und die Gesellschaft leisten“, sagt Clemens Hoch, Gesundheitsminister des Landes Rheinland-Pfalz und macht sich damit zugleich für die sportive Mitmachaktion stark.

„Gesundheit und Klimawandel sind Themen, die immer stärker in den gesellschaftlichen Fokus rücken. Durch die Teilnahme bei ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ kann ein kleiner Beitrag für diese beiden Bereichen geleistet werden. Denn sportliche Betätigung auf dem Rad ist gut für die Gesundheit und für die Umwelt“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und benennt somit direkt zwei Gründe, warum Berufstätige sich ab Mai der Initiative anschließen sollten. „Die attraktive Radkampagne zählt zudem vielfach in den Unternehmen zum Angebot des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Eine gelungene Win-win-Situation für alle Beteiligten“, so Hoffmann weiter.

„Bewegung macht Spaß und hält fit und gesund. Das merken Berufstätige in Rheinland-Pfalz auch dieses Jahr bei der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von ADFC und der Gesundheitskasse AOK. Das Ziel ist wieder, den Arbeitsweg zu nutzen, um etwas für die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden zu tun - mit dem Umstieg aufs Fahrrad. Das ist umweltfreundlich und sorgt für mehr Bewegung im Alltag. Und wer eine längere Strecke zu bewältigen hat: auch die Kombination von Bahn und Fahrrad ist eine gute Option, um mehr aktive Mobilität in den Alltag zu bringen“, erläutert Sara Tsudome, Geschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Rheinland-Pfalz und freut sich auf eine schöne Radsaison. „Bewegung im Alltag ist sehr wichtig, fällt leicht, ist effektiv und gesund. Ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad und für alle Generationen gleichermaßen. Dafür benötigen wir eine Fahrradinfrastruktur, die dies allen ermöglicht, ob Wege zum Beruf, zur Schule, in der Freizeit. Aber auch Initiativen wie "Mit dem Rad zur Arbeit". Sie sind ein starker Motivationsfaktor und erleichtern es, sich für das Rad zu entscheiden. Wir als ADFC unterstützen dies ausdrücklich“, ergänzt Amelie Döres aus dem ADFC-Landesvorstand Rheinland-Pfalz.

Inzwischen rüsten auch immer mehr Unternehmen auf und entwickeln sich durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen zu fahrradfreundlichen Betrieben. Für Firmen, die dieses Ziel ebenfalls verfolgen, aber noch Informationen dazu brauchen, bieten AOK und ADFC in diesem Jahr wieder kostenfreie Seminare an. In mehreren Modulen erfahren die Teilnehmenden, wie man mit einfachen Schritten die Firma fahrradfreundlicher gestalten kann. Dabei zeigen Kleinunternehmen und Konzerne mittels praktischer Beispiele, wie sie das genau umgesetzt haben. Alle Infos zu den Inhalten und Terminen der diesjährigen Seminare sind auf der MdRzA-Aktionsseite abrufbar.

Weitere Informationen im Web:

MdRzA :: Start (mit-dem-rad-zur-arbeit.de)

https://mainz-bingen.adfc.de/pressemitteilung/mit-dem-rad-zur-arbeit-startet-5

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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