ADFC Mainz-Bingen: Positionspapier zum Bahnhofsumfeld des Hbf Mainz

Dieses Positionspapier adressiert die heute unzureichende, Radfahrer abschreckende und Fußgänger gefährdende Situation rund um den Mainzer Bahnhof – ein Gebiet mit dem höchsten Radverkehrsaufkommen der Stadt.

Hauptbahnhof Mainz, Vorplatz mit Straßenbahnhaltestelle
Bahnhofsvorplatz Mainz mit Starßenbahnhaltestelle © Rolf Pinckert, ADFC Mainz

Positionspapier_Bahnhofsumfeld  Mainz

(ADFC KV Mainz-Bingen e.V.  – (09.03.2020)

Dieses Positionspapier adressiert die heute unzureichende, Radfahrer abschreckende und Fußgänger gefährdende Situation rund um den Mainzer Bahnhof – ein Gebiet mit dem höchsten Radverkehrsaufkommen der Stadt. Es ist eine aktuelle Ergänzung zu unserem Radpoltischen Programm (Letzteres veröffentlicht auf unserer Homepage mit Aktualisierung vom 14.12.2020).

Umfeld HBF Mainz:

Einbindung Radparkhaus:

  • Beim Bau des Fahrradparkhauses sind alle dazugehörigen Zu- und Abfahrten ausreichend zu dimensionieren. Hier denken wir z.B. an die Wege zur Alicenbrücke und die Verbreiterung des Weges entlang des ehemaligen Postarreals.
  • Die Wegemarkierungen und Hinweise sind möglichst eindeutig zu halten. Es muß allen Verkehrsteilnehmern intuitiv klar sein, ob es sich bei den Zu-und Abfahrten um SharedSpace, einer Straße oder auch einen Fußgängerweg-Radfahrer-frei oder im besten Fall um einen reinen Radweg handelt.

Wallstraße aufwärts:

  • Die zukünfitige Stadtteilroute Richtung  HaMü und Gonsenheim braucht entlang des alten Postareals eine gut sichtbare und sichere Radinfrastruktur.  Das könnte bestmöglich ein eigener Radweg  oder mindestens eine Piktogrammkette und auf der ganzen Strecke Tempo 20 sein.
  • Bergab gibt es aktuell den Anschein eines Radwegs entlang des Bürogebäudes und eine unzureichende Überleitung zum HBF selbst, sowie zur Alicenbrücke.

Von der Mombacher Str aus:

  • Schon wegen des in Planung befindlichen Pendlerradwegs Mainz-Bingen ist diese Verbindung besonders wichtig. Neben der erforderlichen Verbreiterung des Weges entlang des alten Postareals ist auch die Weiterführung besonders wichtig. In Richtung Mombach sollte es möglich sein, ab Einfahrt Postareal die Straße zu queren und auf einen Radfahrstreifen zu führen, der dann die Weiterfahrt nach Mombach oder durch die Osteinunterführung ermöglicht.
  • In umgekehrter Richtung braucht es einen Radfahrstreifen mindestens ab Fritz-Kohl-Straße der dann auf den verbreiterten Weg am alten Postareal führt.
  • Die Osteinunterführung sollte auf beiden Seiten zur Neustadt und nach HaMü mit Rampen für Radfahrer ausgestattet werden.

Osteinunterführung:

  • Die Osteinunterführung selbst braucht natürlich eine deutliche Verbesserung des „Ambientes“ so daß Fußgänger und Radfahrer diese denn auch mit sicherem Gefühl benutzen können. Unabhängig davon, braucht es an beiden Ausgangsseiten deutliche Verbesserung der vom Kopfsteinpflaster geprägten Fahrbahn um eine gute Verbindung in die Neustadt zu schaffen. Der Anschluß zu und die Radwegeführung auf Kaiser Wilhelm- und Barbarossaring in Richtung Bismarckplatz sind ebenfalls zu verbessern.

Bahnhofsvorplatz:

  • Der Bahnhofsvorplatz mit den Bahnhofsseiten braucht in Ergänzung zu den aktuell in Planung befindlichen Abstellanlagen (Radparkhaus und wohl Abstellanlage zur Neustadt hin), wenigstens ein paar „Kurzparkerbügel“ in direkter Nähe des Eingangs. Dies ginge allerdings nur, wenn auch zeitnah abgeschleppt  werden könnte.
  • Die Beschilderung insbesondere für neu ankommende Radler sollte gut sichtbar und intuitiv für Klarheit sorgen.

Schottstr / Gärtnergasse:

  • Zur weiteren Verbesserung   der Verbindung zur Gärtnergasse  und in die Stadt sollte die Schottstraße schnellstmöglich einen Radfahrstreifen erhalten. Will man insgesamt noch mehr Verkehrsberuhigung, müsste das Aareal zu SharedSpace umgewandelt werden. Die aktuelle Ausleitung auf den Fußgängerüberweg  in Richtung Bahnhof ist suboptimal.
  • Die Verbindung von der Gärtnergasse in die Boppstraße sollte dann auf dem zukünftigen Protected Bike Lane (s.u.) entlang der Kaiserstraße geführt werden und auch eine Abbiegespur zur Boppstraße bekommen.

Verbindung vom Hauptbahnhof bis runter an den Rhein:

  • Hier ist u.E. die beste Alternative eine Protected Bike Lane von der Alicenbrücke über die Parcusstraße bis runter an den Rhein. Die  verschiedentlich diskutierten Varianten „Adam-Karrillon“/“HintereBleiche“ etc. würden u.E. längst keine so leistungsfähige Radverkehrsachse darstellen. Auch sollte der Umbau der Kaiserstrasse einfacher , kostengünstiger und schneller umsetzbar sein.

Verbindung in Richtung Alicenbrücke und weiter:

  • Die Verbindung zur  Innenstadt in Richtung  Binger und Schillerstraße verläuft aktuell durch den kleinen Tunnel unter der Alicenbrücke. Diese Verbindung sollte jedenfalls verbreitert werden und einen direkt fahrbaren Anschluß an die Alicenstraße Richtung Oberstadt bekommen. Gleiches gilt in Richtung der Binger Straße und/oder der Münsterstraße (s.u.). Die Rampe Richtung Saarstraße und über die Brücke braucht ebenfalls eine Verbreiterung.
  • Schaffung einer direkten Verbindung von der um eine Fahrradspur zu erweiternden Alicenbrücke über die Alicenstraße in die Münsterstraße – idealer Weise mittels einer Unterführung in direkter Fortsetzung der kleinen Fußgängerunterführung.
  • Von der Saarstraße über die Brücke Richtung Kaiserstraße sollte die Markierung direkt auf die o.g. Protected Bike Lane in der Parcusstraße führen.
  • Für Radler Richtung Binger und Schillerstraße führt die aktuelle Route bergab in den schmalen kombinierten Rad-und Fußweg. Eine gute Alternative ist u.E. die direkte Abzweigung rechts am Bürohochhaus vorbei in die Münsterstraße. Der dortige Parkplatz  müsste weichen und/oder ein Tunnel unter der Alicenstraße hindurchgeführt werden. Diese Maßnahme würde dann die neu entstandene Situation am Münsterplatz entschärfen – so diese denn nicht nochmal grundlegend geändert wird (s.u.).

Neue Bushaltestellen Münsterplatz:

Die Haltestellen der Linien 6,64 und 65 wurden (seit dem aktuellen Fahrplanwechsel) am Münsterplatz aus der Bahnhofstraße in die Binger Straße verlegt. Stadtein- wie –auswärts bringt dies eine besondere Gefährdungslage für Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer mit sich.

Stadteinwärts haben wir hier einen benutzungspflichtigen und recht schmalen Rad- und Fußweg der in Höhe der Haltestelle durch ein Geländer provisorisch von der Aufstellfläche der ÖPNV-Nutzer abgetrennt ist. Schon die Wahl des Standorts ist aufgrund des begrenzten Raumes recht unglücklich.

Es sollten folgende Maßnahmen geprüft werden:

Mittelfristig: Verlagerung der Haltestelle z.B. durch Rückverlagerung in die Bahnhofstraße mit Anfahrt über Parcusstraße und ggf. auch über Bahnhof.

Kurzfristig: Weitestmögliche Beseitigung von Engstellen wie z.B. „Abschleppen“ der am Geländer festgemachten Räder etc.

Stadtauswärts liegt ab Bahnhofstraße ein „Fußgängerweg-Radfahrer frei“ vor. Für den aus der Großen Bleiche nach oben fahrenden Radler ist die Situation als unübersichtlich zu bezeichnen. Die teils schon nachgebesserten Radkennzeichen auf dem neuen Pflaster sind wenig deutlich auszumachen. Wenn man als Radfahrer auf der Straße fährt, hat man in Höhe der Haltestelle eine Hoppelpiste und wird ab der  Hinteren Bleiche auf den kombinierten Rad- und Fußweg gelenkt. Radelt man auf dem Fußgängerweg, kommt man ggf. mit den wartenden ÖPNV-Nutzern in Konflikt. Dies um so mehr, als viele Wartende die Fensterbänke der Sparkasse nutzen und beim Herannahen der Busse dann schnell und ggf. ohne auf Radler zu achten zum Bus hechten. Auch ist die Fahrplaninformationstafel mitten auf den Gehweg platziert und bildet eine zusätzliche Barriere.

Es sollten folgende Maßnahmen geprüft werden:

Mittelfristig: Rückverlagerung der Haltestelle in die Bahnhofstraße. Als Konsequenz ergibt sich dann, dass die Busse entweder die Parcusstrasse hochfahren oder auch wieder den Bahnhof direkt anfahren.

Kurzfristig: Ersatz der stehenden durch eine hängende Fahrplaninformationstafel und bessere Markierungen  mittels eines Radfahrschutzstreifen oder Piktogrammen auf der Fahrbahn und deutlichere Markierung auf dem Fußgängerweg.

Rolf Pinckert

Stellv. Vorstandssprecher

ADFC KV Mainz-Bingen e.V.

Wir, der ADFC-KV MZ-BIN nehmen regelmässig Anregungen und Vorschläge zu unserem Radverkehrspolitischen Programm mit dem Ziel der laufenden Impulsgebung für die Weiterentwicklung des Radverkehrs und des respektvollen Umgangs aller Verkehrsteilnehmer miteinander an.

Versionierung:

  • Version 1.0 mit Stand vom 09.03.2020
  • Gemäß Abstimmung in der Sitzung des ADFC-KV MZ-BIN am 09.03.2020
https://mainz-bingen.adfc.de/veroeffentlichung/adfc-mainz-bingen-positionspapier-zum-bahnhofsumfeld-des-hbf-mainz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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