Radverkehr in Mainz, Ingelheim, Bad Kreuznach

Die 3-te und aktualisierte Ausgabe unseres Radverkehrspolitischen Programms zur lokalen Umsetzung der Ziele des ADFC steht hier nun zur Verfügung.

Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben
Radfahren in der Stadt - Ampelstart von oben © ADFC/Gerhard Westrich

Radverkehrspolitisches Programm des ADFC KV Mainz-Bingen e.V. (Stand 14.12.2020)

Inhalt:

  1. Einleitung
  2. Allgemeine Anforderungen an Radverbindungen in unserer Region
  3. Allgemeine Wünsche an die Politik von Mainz/Mainz-Bingen
  4. Spezielle Forderungen zur Radinfrastruktur an die Stadt Mainz

1. Einleitung

Der ADFC hat das Ziel, die Interessen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere der Fahrradbenutzer/innen, unabhängig und parteipolitisch neutral zur Förderung des Gemeinwohls zu vertreten. Dies ist in den Satzungen des ADFC KV Mainz-Bingen, sowie des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und des Bundesverbandes fest verankert. Dazu gehört es insbesondere, sich bei der Verkehrsinfrastruktur zu engagieren und Wünsche, aber auch Erfahrungen, diesbezüglich weiterzugeben und zu verteidigen.

Mit diesem radverkehrspolitischen Programm möchten wir aufzeigen, welche Anforderungen wir an die Radinfrastruktur stellen und welche Bitten wir an die Politik in unserer Region haben.

Um dieses radverkehrspolitische Programm möglichst übersichtlich zu halten, sind detaillierte Statements zu den einzelnen Vorhaben, Verbindungen oder Punkten in Mainz und im Kreis Mainz Bingen in entsprechende Anlagen enthalten.

2. Allgemeine Anforderungen an Radverbindungen in unserer Region:


Wir als ADFC haben die Vision, dass in unserer Gegend jede/-r das Rad gefahrlos fahren kann und es gerne als Fortbewegungsmittel und Freizeitgerät nutzt. Deshalb stellen wir die folgenden Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur in unserer Region. (Diese Punkte sind stark an die Forderungen des Bundes angelehnt, die beispielswiese unter https://www.adfc.de/artikel/so-geht-verkehrswende zu finden sind.)

  • Die Radverkehrsinfrastruktur soll für alle Alters- und Nutzergruppen intuitiv nutzbar, attraktiv und sicher sein.
    Diese Infrastruktur soll als durchgängiges Radverkehrsnetz alle wichtigen Quellen und Ziele verbinden. Für die bestmögliche Nutzung dieser ist es essenziell Umwege zu vermeiden und die Radverbindungen gut auffindbar zu gestalten. Dazu sind gute und durchgehende Beschilderungen notwendig.
  • Eine klare Führung des Radverkehrs in beide Fahrtrichtungen ist (für Radfahrer/innen, Autofahrer/innen und Fußgänger/innen) wichtig, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden. Insbesondere an Kreuzungen muss darauf geachtetwerden, dass die Wege für Radfahrer/innen klar markiert sind. Attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur wird nach folgenden Kriterien gestaltet:
    • Der Radverkehr soll getrennt von KFZ- und Fußverkehr geführt werden. Eine gemeinsame Nutzung mit dem  KFZ-Verkehr ist nur zielführend, wenn ein Tempolimit von maximal 30km/h vorliegt und gleichzeitig ein geringes Verkehrsaufkommen herrscht.
    • An Straßen mit Verkehrsgeschwindigkeiten über 30 km/h sowie auf Straßen mit mittlerem bis hohem Kfz-Aufkommen erfolgt die Führung auf Radfahrstreifen. Wenn möglich sind diese durch reflektierende Bauelemente abzutrennen (protected bike-lane) und an gefährlichen Stellen farblich vom Straßenbelag abzusetzen.
    • An Straßen mit Geschwindigkeiten über 50 km/h fahren Radfahrende auf baulich getrennten Radverkehrsanlagen.

Natürlich gibt es in der Praxis Straßen, die essenziell für eine durchgehende Radverkehrsinfrastruktur sind, aber nicht genügend Platz für eine getrennte Radverbindung bieten. Für solche Fälle, wie sie z.B. häufiger in Mainz vorkommen, gibt es aus unserer Sicht zwei Möglichkeiten: Erstens sollte versucht werden durch eine Neuaufteilung des Straßenraums (z.B. Wegfall von Parkplätzen, Abbiege- oder Fahrspuren, Einrichtung von Einbahnstraßen oder Verkleinerung des Gehwegs) Raum für den Radverkehr zu schaffen. Ist auch dies nicht möglich, so muss die Straße so gestaltet werden, dass sie die Bedingungen des 1. Punktes erfüllt, sprich eineTempolimit von max. 30km/h  gilt und ein geringes Verkehrsaufkommen herrscht.

  • Schutzstreifen sollen nur zum Führen des Radverkehrs oder zum Garantieren von Raum für Radfahrer/innen bei erhöhten Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Als Fahrspur sind Schutzstreifen meist ungeeignet, da sie den KFZ-Verkehr häufig zum Überholen, Halten oder Parken motivieren.
  • Moderne Radinfrastruktur muss den Trend zu neuen Fahrradtypen berücksichtigen, z. B. mehrspurige Fahrräder, Fahrradanhänger und Transport- und Lastenräder.

3. Allgemeine Wünsche an die Politik sowie Verwaltung von Mainz/Mainz-Bingen/Bad Kreuznach:

Als ADFC KV Mainz-Bingen setzen wir uns auf regionaler Ebene für eine wesentliche Verbesserung aller Aspekte des Radfahrens ein. Um möglichst effizient einen großen Fortschritt zu erreichen, wünschen wir uns von der Politik in unserer Region:

  • Ein gesamtheitliches Radverkehrskonzept für Mainz, Bingen und Bad  Kreuznach sowie für die  Region.
  • Schaffung einer attraktiven Radinfrastruktur.  Dazu gehören direkte und sichere Radverbindungen innerhalb der Orts- und Stadtteile, sowie Radschnellverbindungen zwischen relevanten Knotenpunkten in den Kreisen Mainz, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach   und darüber hinaus zu den benachbarten Städten Wiesbaden, Frankfurt,  Rüsselsheim, Worms, etc….
  • Die Aufstockung des Radinfrastrukturetats. Der ADFC Bund empfiehlt einen Betrag von 30€ pro Einwohner.
  • Gründung eines Arbeitskreises „Fahrradfreundliche Kommunen“ im Land  Rheinland-Pfalz
  • Zentrale Planung und Umsetzung der Orts- und Kreisübergreifenden Radinfrastrukturmaßnahmen,
  • Berücksichtigung der Mitarbeit und des Inputs der relevanten Interessensverbände.
  • Transparente Kommunikationbestehender und geplanter Radverbindungen sowie ihrer Umsetzung.
  • Gute Kommunikation für mehr Respekt aller Verkehrsteilnehmer untereinander.

4. Spezielle Forderungen zur Radinfrastruktur in Mainz

Als einzige Großstadt im Gebiet Mainz/Mainz-Bingen benötigt Mainz eine besonders gut abgestimmte Radinfrastruktur und Kommunikation, um dem hohen Aufkommen vom Radverkehr Rechnung zu tragen und dies weiter zu fördern. Als größter Interessenverband der Fahrradfahrer/innen fordern wir:

  • Direkte, sichere und gut beschilderte Verbindungen zwischen allen wichtigen Quellen und Zielen der Stadt. Darunter fallen insbesondere: Bahnhöfe, Höfchen/Innenstadt, Universität, Uniklinik, Theodor-Heuss-Brücke, Kaiserbrücke, Südbrücke.
  • Die begonnene Implementierung von Stadtteilrouten zur Verbindung aller Stadteile kreis- und sternförmig weiter voran zu treiben mit besonderer Berücksichtigung der unter 2. Allgemeine Anforderungen genannten Punkte.
  • Schnelle Fortführung des begonnen ByPad-Verfahrens.
  • Eine genaue Übersicht (online und offline!) über aktuelle und geplante Radverbindungen, z.B. in Form einer aktualisierten „Radwegekarte Mainz“ (letzte Edition: 5-te Auflage 4/2010).
  • Ausreichende Ausstattung des zuständigen Fach- und Arbeitspersonals im fahrRad-Büro zur Umsetzung der notwendigen Radverkehrsinfrastruktur. Die Mitte 2020 erfolgte Implementierung mit 3 + 1 indirekte MAK erscheint als knapp bemessen und die weitere Aufstockung auf die Ende 2019 zugesagten 5 MAK geboten, um die Handlungsfähigkeit nachhaltig sicher zu stellen.

Die ausführliche Auflistung von Ideen und  Statements zu fahrradtechnisch relevanten Punkten in der Stadt Mainz werden in separaten Positionspapieren veröffentlicht. Das Positionspapier Bahnhofsumfeld Mainz liegt bereits vor und ist auch auf unserer Homepage verfügbar.

Versionierung:

  • Version 1.0 vom 15.11.2018 – wie seit dem auf unserer  Homepage unter „Radverkehr lokal“ veröffentlicht
  • Version 2.0 – abgestimmt in der Vereinssitzung am 14.10.2019.
  • Version 3.0 –  abgestimmt in der Vereinssitzung am 14.12.2021.
https://mainz-bingen.adfc.de/veroeffentlichung/radverkehr-in-mainz-ingelheim-bad-kreuznach

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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